Wir bieten Unternehmern, Vereinen, Verbänden und Privatpersonen ein umfassendes Leistungsangebot. Als kompetenter Partner stehen wir Ihnen in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen zur Seite.
Wir vertreten Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten gegenüber den Finanz- und Verwaltungsbehörden und stehen Ihnen mit unserer Steuerberatung zur Optimierung Ihrer Belastung hilfreich zur Seite.
Wir übernehmen für Sie die Finanzbuchhaltung oder auch die Lohn- und Baulohnabrechnung und bieten Ihnen bei den Jahresabschlüssen und Steuererklärungen ein umfassendes Leistungsspektrum.
Befindet sich Ihr Unternehmen erst in der Gründungsphase können Sie auf unsere umfassende (Existenz-)Gründungsberatung zurückgreifen oder wenn Sie ihr Unternehmen oder Vermögen übertragen wollen, gerne auf unser Beratungsprogramm Erben & Schenken.
Wie bieten Ihnen Beratung in allen generellen und individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Fragen. Die Erstellung Ihrer Unterlagen, wie Jahresabschlüssen oder ähnlichen
Gewinnermittlungen, erfolgt unter Beachtung evtl. handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften.
Unser Leistungsangebot:
Unsere Leistungen für Finanzbuchhaltung und Buchführung im Einzelnen:
Finanzbuchhaltung
Anlagenbuchhaltung
Planungsrechnungen mit Soll-Ist-Vergleich
Betriebsvergleiche
Gerne übernehmen wir für Sie die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Unser Leistungsangebot:
Sofortmeldungen je nach Branche
Meldungen und Bescheinigungen für das Arbeitsamt
Speziell für den Bau
Die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse oder ähnlicher Gewinnermittlungen, erfolgt unter Beachtung evtl. handelsrechtlicher, gesellschaftsrechlicher und steuerrechtlicher
Vorschriften.
Unser Leistungsangebot:
Für alle Formen der Existenzgründung bieten wir Ihnen für steuerliche, sozialversicherungs- und gewerberechtliche Fragen eine zielgerichtete Gründungsberatung und Planung an. So
profitieren Sie in der Gründungsphase und darüber hinaus in allen Ihren Unternehmensbereichen.
Unser Leistungsangebot:
Für die Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation, bzw. andere Personen gilt es wesentliche steuerrechtliche Fragen zu beachten, damit die aktuelle Gesetzeslage optimal genutzt
werden kann.
Auch wenn ein Trauerfall eingetreten ist, stehen wir Ihnen zur Seite. Nach dem Versterben eines Menschen geht dessen Vermögen - der so genannte Nachlass oder die Erbschaft – vom Erblasser
auf die Erben über. Dieser Vermögensübergang von Todes wegen unterliegt, der Erbschaftsteuer.
Unser Leistungsangebot: